ÖKOPROFIT
Das Projekt ÖKOPROFIT wurde vom Umweltamt der Stadt Graz initiiert, um die lokale Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Das Gütesiegel wurde dem Flughafen bereits 26 Mal verliehen.
Fliegen verbindet. Um auch in Zukunft fliegen zu können, ist es daher umso wichtiger, Luftfahrt und Klimaschutz in Einklang zu bringen. Und genau dafür setzt der Graz Airport verschiedenste Maßnahmen.
Der Flughafen ist Teil des Kooperationsprojektes ÖKOPROFIT zwischen Gemeinden und Wirtschaft, mit dem natürliche Ressourcen bestmöglich geschont werden.
Diverse Fluggasttreppen, Flugzeugschlepper, Gepäckförderbänder, Schlepper, Gabelstapler, Follow me-Autos sowie Einsatz- und Dienstfahrzeuge werden elektrisch betrieben.
Die Erzeugung von grünem Strom ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie und wird zum Teil bereits durch eine eigene Photovoltaikanlage umgesetzt.
Durch die Umstellung der Beleuchtungsanlagen auf LED konnte der Stromverbrauch teilweise um 31 %, teilweise sogar um 58 % reduziert werden.
Seit nunmehr 15 Jahren findet 2x im Jahr findet der Umwelt-Round-Table statt, an dem sich Verantwortungsträger:innen zum konstruktiven Meinungsaustausch treffen.
Auf Wunsch der Anrainervertretung sind die Flugbewegungen am Graz Airport mit einer Zeitverzögerung von 24 Stunden für alle einsehbar.
„Nur gemeinsam sind wir stark!“ Getreu diesem Motto spielen die Förderung der Mitarbeiter:innen und der Einklang von Beruf und Familie am Flughafen eine bedeutende Rolle. Denn Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich Beschäftigte langfristig wohlfühlen. Mit Gleitzeitmodellen oder familienfreundlichen Angeboten bemüht sich der Flughafen um eine gelungene Balance zwischen Beruf und Privatleben.
Der Graz Airport ist ein Ort, an dem das soziale Miteinander und die Gesundheit großgeschrieben werden. Es wurde ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt, das allen Mitarbeiter:innen verschiedenste Angebote zur Verfügung stellt – vom eigenen Sportverein über die Gesundheitsvorsorge bis hin zu Themenworkshops.
Sie fragen sich, wie mit Fluglärm umgegangen wird oder ob nachts geflogen wird? Hier finden Sie die Antworten.
Am Graz Airport gibt es kein Nachtflugverbot. Der Flughafen ist täglich von 06:00 bis 23:30 Uhr Ortszeit geöffnet. Bei unvorhersehbaren Verspätungen muss der Flughafen gemäß § 5 der Zivilflugplatz-Betriebsordnung (ZFBO) die Betriebszeit verlängern, in anderen Fällen kann er es tun. Dies ist jedoch selten der Fall. Einerseits, weil der Flughafen mit solchen Genehmigungen sehr restriktiv ist. Andererseits, weil für verspätete Flüge Überstunden bezahlt werden müssen und die Airlines ein Eigeninteresse haben, möglichst keine Flugbewegungen außerhalb der Betriebszeiten durchzuführen.
Nein, das Überfliegen der Stadt Graz ist nicht verboten. Die Flugsicherung leitet die Flüge bei Start und Landung jedoch vorwiegend nach Süden, um den dicht besiedelten Bereich über der Stadt weniger zu belasten.
Ein Start nach Norden ist erforderlich:
Die Flugsicherung leitet die Mehrzahl der startenden Flugzeuge nach Süden. Daher müssen Flugzeuge, die Ziele im Osten anfliegen nach dem Start Richtung Osten abdrehen.
Flugzeuge bewegen sich in der Luft innerhalb von Flugverkehrsflächen. Diese führen auch über bewohntes Gebiet.
Als Instrument zur Beurteilung der Fluglärmsituation im Umfeld des Flughafens hat sich der zweimal jährlich stattfindende Umweltstammtisch bewährt. Im Rahmen dieser Treffen konnten bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet werden, die zu einer Verbesserung der Situation geführt haben.
Zur den Maßnahmen
Die Platzrundenkarte wurde in den Sitzungen des Umwelt-Round-Tables erarbeitet. Sie dient als Orientierungshilfe für die Piloten, um das Überfliegen von bewohntem Gebiet während der Platzrunden zu minimieren. In bestimmten Situationen kann es jedoch zu Abweichungen von den eingezeichneten Platzrunden kommen. Aufgrund der Anregungen des Umwelt-Round-Table wurden auch immer wieder Änderungen und Verbesserungen an der Platzrundenkarte vorgenommen.
Zur Platzrundenkarte
Platzrunden sind festgelegte Flugwege, die von Kleinflugzeugen beim Starten und Landen eingehalten werden müssen. Sie dienen dazu, den Flugverkehr zu organisieren und sicherzustellen, dass sich Luftfahrzeuge in geordneten Bahnen bewegen. Pilot:innen können jedoch von den Platzrunden abweichen, weil Flugzeuge unterschiedliches Steigverhalten haben oder bei Wind anders zu fliegen sind. Auch die Flugsicherung kann Abweichungen anordnen, wenn der übrige Flugverkehr dies erfordert.
Zur Platzrundenkarte
Das „Luftfahrthandbuch Österreich“ enthält Details zu den für den Flugverkehr am Graz Airport geltenden Bestimmungen. Die Informationen finden Sie unter „Aktuelle Ausgabe/AIP Teil III – AD2 – Flughäfen“.
Information AustroControl
Instrumentenabflugverfahren AustroControl
Referat Lärm- und Strahlenschutz
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