Entgeltordnung 2024
gültig seit 01.02.2024
Gemäß Flugabgabegesetz ist der Luftfahrzeughalter verpflichtet, die für ein Kalendermonat zusammengefassten Daten sowohl an das Finanzamt (spätestens bis zum 15. des zweitfolgenden Monats) als auch an den Flugplatzbetreiber (spätestens bis zum 15. des Folgemonats) zu melden. Für die einfache Datenübermittlung an den Flugplatzhalter Graz Airport wurde ein eigenes Webportal eingerichtet.
Sollten Sie noch keine Login-Daten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an operationsoffice@graz-airport.at.
gültig seit 01.02.2024
Verzeichnis Einzelleistungen
Incentive Programm
gültig ab 01.01.2025
Verzeichnis Einzelleistungen
Incentive Programm
Das Aerodrome Manual des Graz Airport umfasst verschiedenste betriebliche Themen von den Managementsystemen über die Flugplatzinformation bis hin zur Sicherheit. Das aktuelle Flugplatzhandbuch kann im Operations Office im General Aviation Center eingesehen werden. Zudem finden Sie hier die Zivilflugplatzbenützungsbedingungen des Flughafens.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) legt im Auftrag der Europäischen Kommission europaweit die Standards für den Flughafenbetrieb fest. Diese müssen von allen Flughäfen erfüllt werden. Der Graz Airport erhielt am 14.12.2017 das EASA-Zertifikat von der obersten Zivilluftfahrtbehörde, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.