Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Flughafen Graz Betriebs GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Graz Airport Webseite https://graz-airport.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Das Bannersystem für Werbeeinspielungen ist nicht mit den Richtlinien vereinbar (z.B. 1.1.1, oder 1.4.3, oder 1.4.5).

Der interaktive Lageplan ist nicht mit den Barrierefreiheitsbestimmungen vereinbar und wir sind der Meinung, eine Behebung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Videos sind auf einer externen Plattform gehostet (YouTube). Es ist nicht bei allen möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

PDF-Dokumente des Graz Airport: Aufgrund unverhältnismäßiger Belastung (noch) nicht barrierefrei. Als Alternative finden sich Informationen als Content auf der Webseite bzw. kann auch die Flughafen-Information jederzeit kontaktiert werden unter information@graz-airport.at.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Online-Karten- und Kartendienste
  • Inhalte von Dritten:
    Externe Tools | Führungsbuchung, Reisebuchung, Webcam, Virtueller Rundgang
    PDF-Dokumente externer Organisationen

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.03.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 5.5.2025 überprüft/aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie uns Feedback und Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Webseite übermitteln wollen, bitten wir Sie, dies per E-Mail zu tun an marketing@graz-airport.at.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns gegebenenfalls die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren